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   BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24   

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BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24 (https://dejure.org/2024,8980)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.2024 - 1 BvR 415/24 (https://dejure.org/2024,8980)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 2024 - 1 BvR 415/24 (https://dejure.org/2024,8980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels genügender Darlegung zum Vorliegen eines Grundrechtsverstoßes und zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 101 SGB 9
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Handhabung des § 101 SGB IX (RIS: SGB 9 2018; Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland) im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Grundrechtsverletzung nicht dargelegt

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Handhabung des § 101 SGB IX (RIS: SGB 9 2018; Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland) im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Grundrechtsverletzung nicht dargelegt

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Handhabung des § 101 SGB IX (RIS: SGB 9 2018; Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland) im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Grundrechtsverletzung nicht dargelegt

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die bereits vor Erschöpfung des Rechtswegs erhobene Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24
    Dies ist regelmäßig anzunehmen, soweit mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 104, 65 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2017 - 1 BvR 1719/17 -, Rn. 4).

    Ein Beschwerdeführer darf bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn dies für ihn unzumutbar ist, etwa weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 104, 65 ).

    Der Subsidiaritätsgedanke steht der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine fachgerichtliche Eilentscheidung daneben auch dann nicht entgegen, wenn der Beschwerdeführer in einer den Erfordernissen von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise eine Grundrechtsverletzung geltend macht, die sich gerade aus der Behandlung seines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz ergibt und in der Hauptsache nicht mehr ausgeräumt werden kann oder wenn die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache unzumutbar wäre (vgl. BVerfGE 59, 63 ; 86, 46 ; 104, 65 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.09.2017 - 1 BvR 1719/17

    Subsidiarität einer mittelbar gegen §1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG gerichteten

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24
    Dies ist regelmäßig anzunehmen, soweit mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 104, 65 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2017 - 1 BvR 1719/17 -, Rn. 4).

    Dies bezog sich entgegen der Begründung der Verfassungsbeschwerde auch auf die Frage des gewöhnlichen Aufenthaltes und damit bereits auf den Leistungsausschluss nach § 101 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Auch wenn sozialrechtliche Grundsicherungsleistungen betroffen sind, ist es grundsätzlich unabdingbar, dass die fachnahen Sozialgerichte zunächst die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Fragen beantworten und die anwendbaren Regelungen gegebenenfalls verfassungsrechtlich überprüfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2017 - 1 BvR 1719/17 -, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2023 - 1 BvR 2077/23 -, Rn. 5).

    Daneben ist auch nicht substantiiert dargelegt, dass durch eine spätere Entscheidung nicht mehr korrigierbare, irreparable Schäden drohen würden (vgl. zu Grundsicherungsleistungen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2017 - 1 BvR 1719/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2023 - 1 BvR 2077/23 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24
    Dies ist regelmäßig anzunehmen, soweit mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 104, 65 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2017 - 1 BvR 1719/17 -, Rn. 4).

    Ein Beschwerdeführer darf bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn dies für ihn unzumutbar ist, etwa weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 104, 65 ).

  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 2077/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24
    Dies bezog sich entgegen der Begründung der Verfassungsbeschwerde auch auf die Frage des gewöhnlichen Aufenthaltes und damit bereits auf den Leistungsausschluss nach § 101 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Auch wenn sozialrechtliche Grundsicherungsleistungen betroffen sind, ist es grundsätzlich unabdingbar, dass die fachnahen Sozialgerichte zunächst die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Fragen beantworten und die anwendbaren Regelungen gegebenenfalls verfassungsrechtlich überprüfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2017 - 1 BvR 1719/17 -, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2023 - 1 BvR 2077/23 -, Rn. 5).

    Daneben ist auch nicht substantiiert dargelegt, dass durch eine spätere Entscheidung nicht mehr korrigierbare, irreparable Schäden drohen würden (vgl. zu Grundsicherungsleistungen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2017 - 1 BvR 1719/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2023 - 1 BvR 2077/23 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, ohne ihm aber jede Differenzierung zu verwehren (vgl. BVerfGE 138, 136 , stRspr).

    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 162, 378 , stRspr).

  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24
    Es ist grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber sozial relevante Tatbestände nur im eigenen Staatsgebiet regelt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -, Rn. 11 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 14, 221 ; 51, 356 ).

    Dieser betraf die Auslegung des Begriffes des Wohnsitzes in § 30 SGB I im Hinblick auf jeweils unterschiedlich gewählte Anknüpfungspunkte bei der Beitragserhebung einerseits und bei der nachfolgenden Leistungsberechtigung in der Arbeitslosenversicherung andererseits (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -, Rn. 10 ff.).

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17

    Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24
    Das Bundesverfassungsgericht ist dabei auf die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die sachnäheren und für die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts primär zuständigen Fachgerichte angewiesen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 114, 258 ; 162, 1 ).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24
    Das Bundesverfassungsgericht ist dabei auf die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die sachnäheren und für die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts primär zuständigen Fachgerichte angewiesen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 114, 258 ; 162, 1 ).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24
    Das Bundesverfassungsgericht ist dabei auf die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die sachnäheren und für die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts primär zuständigen Fachgerichte angewiesen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 114, 258 ; 162, 1 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24
    Das Bundesverfassungsgericht ist dabei auf die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die sachnäheren und für die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts primär zuständigen Fachgerichte angewiesen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 114, 258 ; 162, 1 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 720/90

    Einstweilige Anordnung im Verfahren auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

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